Amazon-Logistikzentrum in Horn-Bad Meinberg: BUND reicht Klage ein

27. März 2023 | Lippe Südost, Lippe, Amphibienschutz, Artenschutz, Bäume, BUND Kreis Lippe, Klimaschutz, Landwirtschaft, Verkehr, Vögel, Beller Feld

Amazon-Logistikzentrum in Horn-Bad Meinberg: BUND reicht Klage ein Amazon-Logistikzentrum in Horn-Bad Meinberg: BUND reicht Klage ein - Foto: N. Heithecker/BUND

Pressemitteilung vom 27. März 2023

Amazon-Logistikzentrum in Horn-Bad Meinberg: BUND reicht Klage ein

Düsseldorf | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster einen Antrag auf Normenkontrolle wegen des Bebauungsplans BE 10 - "Der Industriepark Lippe" der Stadt Horn-Bad Meinberg eingereicht. Die Klage richtet sich vor allem gegen den Bau eines neuen Logistikzentrums des US-Konzern Amazon. Dafür sollen 23 Hektar zuvor überwiegend landwirtschaftlich genutzter Flächen komplett versiegelt werden. Allein das Gebäude weist eine Grundfläche von mehr als 5 Hektar auf. Der Umweltverband befürchtet durch das Projekt massive Eingriffe in den Natur- und Wasserhaushalt und unzulässig hohe Belastungen der Bevölkerung durch zusätzliche Lieferverkehre. Ziel der Klage ist die Aufhebung des Bebauungsplans als bauplanungsrechtliche Grundlage des bereits begonnenen Projekts.

"Der Bau des gigantischen Amazon-Logistikzentrums widerspricht allen politischen Bekundungen zur Reduktion des Flächenverbrauchs und ist ein schwerer Rückschlag für den Schutz der Biodiversität in der Region“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Die Planungen und die bisherigen Bauarbeiten wurden ohne Rücksicht auf geltende Rechtsvorschriften durchgeführt. Deshalb sahen wir uns zum Handeln gezwungen.“

Laut BUND wurden unter anderem die Vorgaben des übergeordneten Flächennutzungsplans missachtet, ebenso verschiedene Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen (Beller Holz und Niederbeller Bach, …).  Zudem gebe es massive Eingriffe in die angrenzenden Bachtäler und Biotopverbundflächen. Auch die CO2-relevanten Auswirkungen auf die Klimaschutzziele durch die immense Flächenversiegelung, die extrem klimaschädliche Bauweise und eine dramatische Zunahme des Schwerlast- und Pendelverkehrs seien in der Planung entweder komplett unberücksichtigt gelassen oder beschönigt worden.

Der BUND-Landesverband wird bei seiner Klage durch die BUND-Kreisgruppe Lippe unterstützt, die bereits vor der Genehmigung des Bebauungsplans in umfangreichen Stellungnahmen auf die rechtlichen Konflikte hingewiesen hatte. Die BUND-Aktiven vor Ort kritisieren so zum Beispiel die Zerstörung des so genannten Beller Feldes mit seinen besten Ackerböden und verschiedenen auch angrenzenden kostbaren Lebensräumen. „Die Umsetzung einer dermaßen rücksichtslosen, nur auf die Interessen eines Weltkonzerns ausgerichtete Planung, können wir nicht hinnehmen.“

Der BUND sieht gute Erfolgsaussichten seiner Normenkontrollklage. Die natur- und artenschutzrechtliche Betrachtung des Plangebietes sei defizitär.  Damit seien auch die Folgen der Eingriffe in Natur, Landschaft und den Artenschutz nicht rechtskonform ermittelt worden. Gleiches gelte für die rechtlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für die zerstörten Fortpflanzungs- und Ruhestätten der betroffenen Arten.

Mehr Infos zum Projekt


Wie wird dieser juristische Klageweg finanziert?

Dem BUND-NRW stehen leider keine Mittel zur Verfügung, um das Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan zu finanzieren! 
Die Kreisgruppe des BUND in Lippe wird einen Teil der Kosten tragen können, aber letztlich bleibt nur die Möglichkeit, die Klage aus Spendengeldern zu finanzieren und der BUND freut sich deshalb über jede kleinere oder größere Geldspende!

Besten Dank im Voraus! 

Unser Spendenkonto beim BUND:
Kontoinhaber: BUND-Kreis Lippe 

IBAN: DE10 4825 0110 0000 1226 97 
Verwendungszweck (bitte unbedingt hinzufügen) : „BUND-Ortsgruppe Lippe-Südost – BellerFeld“ (und uns sicherheitshalber informieren!)

Spenden können steuermindernd in der Steuererklärung angegeben werden. Für Spenden bis 300 € genügt dem Finanzamt ein Kontoauszug. 

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