BUND Kreisgruppe Lippe

Bodendeponie oder Sanierung einer kombinierten Wurfscheibenanlage?

29. Dezember 2020 | Artenschutz, BUND Kreis Lippe, Lage, Lippe, Bodendeponie Lage

Am Rand des Stadtgebietes von Lage in Richtung Lemgo soll eine „Wurfscheibenanlage“ modernisiert werden.

Der Kreis Lippe hat das „Genehmigungsverfahren nach §§ 16, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
für die zur Sanierung und Modernisierung einer kombinierten Wurfscheibenanlage.“  dazu am 10.12.2020 bekannt gemacht.

Aus Sicht des BUND handelt es sich hierbei aber zumindest auch um eine Sondermülldeponie mit an- oder aufliegender Z2-Boden-Deponie. 

  • Das Areal ist stark kontaminiert durch den Betrieb als Schießplatz seit 1975.
  • Laut Gutachten der Antragsteller fielen alleine bis 2014 ca. 90 Tonnen Blei an.
  • Weit über 20.000 Tonnen kontaminierter Boden (neben Blei auch mit anderen Chemikalien belastet) soll an Ort und Stelle verbleiben und „vor Ort in einer Sicherungskassette mit entsprechender Entgasungsanlage“ eingebaut werden.
  • Zusätzlich soll ein Wall aufgeschüttet werden, der 23m hoch und 250m lang ist und als Deponie für Böden bis Klasse Z2 genutzt werden soll.
  • Die „vorhandenen Schießstandeinrichtungen der kombinierten Wurfscheibenanlagen werden zurückgebaut“, d.h. es erfolgt nach dem Rückbau ein Neubau der gesamten Anlage

Aus Sicht der Antragsteller handelt es sich hier aber nicht um eine Neuanlage einer Deponie, sondern um die „Sanierung und Modernisierung“ einer vorhandenen Wurfscheibenanlage.

Aus Sicht des BUND ergeben sich Fragen:

Antragsziel: Nach den Antragsunterlagen entsteht neben der Vergrößerung des Schießstandes erstmalig eine großtechnische Anlage zur Entsorgung von Sonderabfällen und belasteten Böden. Der Wurftaubenclub Lippe (WCL) in Lage-Lückhausen gibt an, den Umweltschutz (Lärm) in der Zukunft durch die Modernisierung zu verbessern.

Die BUND ist als Träger öffentlicher Belange an diesem Vorhaben beteiligt.

Zur Erweiterung soll ein großer Schutzwall errichtet werden. Dieser Schutzwall soll aus über 20.000 Kubikmeter giftigen Sonderabfall und 500.000 Kubikmeter Boden der Klasse Z2, z.B. Bauschutt entstehen. Vorher existierte auf dem Gelände nur ein Schießstand für Schrotflinten.

Durch den Schießstandsbetrieb über 40 Jahre fielen nach Angabe des WCL allein ca. 90 Tonnen giftiges Blei auf dem Gelände an. (Laut Gutachten Institut für Umweltanalyse, vom Wurftaubenclub in Auftrag gegeben.)
Hinzu kommen noch weitere Giftstoffe, die in den Munitionsrückständen enthalten waren. Hohe Kosten würden dem Berteiber durch eine fachgerechte Entsorgung der Giftstoffe zu einer Sondermülldeponie entstehen. Deshalb sollen nach dem Antrag des WCL die Giftstoffe dauerhaft vor Ort bleiben und zusätzlich Bauschutt abgelagert werden, um die Erweiterung der des Schießstandes zu finanzieren.

Der erste Hinweis auf das eigentliche Ziel - den Bau einer Deponie - zeigt sich hier. Es soll nicht unbelastete Erde der Gefahrenklasse Z0 für den Bau des Schutzwalls verwendet  werden, sondern Boden und Bauschutt der Gefahrenklasse Z2, d.h. folgende Giftstoffe im Bauschutt sind zulässig: Chlorid,  Sulfat, Cyanid, Phenole, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Thallium, Zink.

Bisher war kein Schutzwall vorhanden, sondern ein natürlich ansteigendes Gelände.

Nach den Plänen soll der sogenannte Schutzwall  ca. 23 Meter hoch und 250 Meter lang werden. Der Modernisierungsantrag umfasst ca. 120 000 Quadratmeter Fläche.

Der WCL schlägt selbst vor, eine großflächige Abdichtung der Deponie zum Grundwasser vorzunehmen. Das Deponiegelände befindet sich in der Nähe zum Wasserwerk Lückhausen. Es ist bekannt, dass Störfälle beim Deponiebetrieb nicht auszuschließen sind.

Um den Bauschutt anzuliefern, sind schwere Lastwagen mit insgesamt ca. 120.000 Fahrten erforderlich, die in erster Linie durch Hagen, Holzhausen und Lieme führen werden. Die Anwohner werden durch eine Zunahme an Lärm, Abgasen und Staub belästigt und belastet.

Ein Vorhaben dieser Art sollte aus Sicht des BUND über ein Genehmigungsverfahren als Deponie erfolgen, um den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Wenn wirklich nur ein Schutzwall entstehen soll, darf auch nur Boden der Klasse Z0 eingelagert werden, d.h. also unbelasteter Boden, wie es der WCL in einer Mitteilung der Lippischen Landeszeitung vom 28.9.2020 selbst dargestellt hat.

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