Alarmierend ist, dass hier offenbar eine vorübergehende Rechtslücke per Eilverfahren ausgenutzt werden soll - auf Kosten der Natur und Landschaft. Um dies zu verhindern, rufen die BUND-Ortsgruppe-Lippe-Südost und die BUND-Kreisgruppe alle Bürgerinnen und Bürger zum Besuch der Informationsveranstaltung zum geplanten Windkraftprojekt in Horn-Bad Meinberg am Dienstag, 10. Dezember in der Burgscheune in Horn auf (Termin-Details s. unten).
Sowohl Vertreter des BUND-Landesvorstandes als auch des Kreisgruppenvorstandes mahnen eine ausgewogene Berücksichtigung von Biodiversität, Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien an.
So äußerte sich der Bielefelder Adalbert Niemeyer-Lüllwitz (Mitglied im BUND-Landesvorstand) bereits am 31.01.2024, indem er klare Anforderungen formulierte: Sowohl Klima- als auch Biodiversitätsschutz müssen gleichrangig berücksichtigt werden. Dies ist problemlos möglich, da auch ohne ausgewiesene Bereiche zum Schutz der Natur (BSN-Flächen) das Windenergieflächenpotenzial in NRW bei 3,1 Prozent liegt und damit weit über dem vom Land NRW lt. Bundesrecht zu erbringenden Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent.
Auch der Sprecher der Bezirkskonferenz Naturschutz OWL monierte Anfang Dezember 2024: Lassen sich Politik und Verwaltung die Steuerung der Windkraft aus der Hand nehmen? Die Vereinigung warnt ebenfalls vor einem Wildwuchs von Windkraftanlagen außerhalb der im Regionalplan vorgesehenen Windkraftfläche von 14.000 Hektar.
Wie auch weitere Naturschutzverbände in OWL hat die BUND-Kreisgruppe den Ausbau der Windenergie grundsätzlich unterstützt und eine geordnete Windenergieausbauplanung konstruktiv begleitet. Allerdings verpuffen diese Bemühungen, wenn auf kommunaler Ebene und Kreisebene die kommerziellen Interessen dominieren und im Schulterschluss mit Windkraftinvestoren ohne Rücksicht auf ökologische Gegebenheiten Milliardengeschäfte anvisiert werden.
Obwohl der Regionalrat am 31.01.2024 den Regionalplan beschlossen hat, wurde der Teilabschnitt Windenergie ausgeklammert (nach Leitlinie E1 zur flexiblen Steuerung der Windenergie), so dass es derzeit keine klar definierten verwaltungsrechtlichen räumlichen Vorgaben gibt.
Durch zahlreiche Anträge, die im Eilverfahren von Investoren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) gestellt wurden, werden Zulassungsverfahren verkürzt, mit der Folge, dass Kriterien der Gefährdungsbeurteilung während der Planungsprozesse nicht nach bisher geltenden Vorgaben des Regionalplans geprüft werden.
Leider wird durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster dem Wildwuchs der WEA auf ökologisch und landschaftlich schützenswerten Standorten Vorschub geleistet, ein Urteil, bei dem es allerdings nur um den offenbar fehlerhaft begründeten Aufschub eines einzigen Windrades ging.
Die derzeitige, gelockerte Genehmigungspraxis scheint sich im ganzen Land NRW auszuwirken, so dass die Genehmigungsbehörden bei den Kreisen einen Aufschub bis zur Gültigkeit der Regelungen im Regionalplan nicht mehr anwenden wollen – auch wenn gute Gründe dafür vorliegen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass zusätzlich zu den im Sinne der gesetzlichen Ausbauziele bemessenen Vorrangflächen für Windkraft ungesteuert zusätzliche Anlagen unter Missachtung der Regionalplankriterien genehmigt würden. Betroffen davon wären auch viele Bereiche zum Schutz der Natur (BSN), die laut Regionalplanung nicht durch Windenergie beansprucht werden sollen.
Nach Einschätzung des BUND-Lippe ist es unerlässlich, Rücksicht auf bedrohte Tierarten, geschützte Biotope, Landschaftsprägung und gesellschaftliche Belange zu nehmen.
Nachdem durch das Absterben großer Waldflächen in Ostwestfalen sowohl die Tier- und Pflanzenwelt, als auch der Erholungswert für die Bevölkerung stark in Mitleidenschaft gezogen wurden, dürfen diese Aspekte bei zukünftigen Planungen nicht vernachlässigt werden!
Immerhin handelt es sich bei den 11 Anlagen, die der Landesverband Lippe im Bereich Bauerkamp, Knie- und Buchenberg zwischen Horn und Veldrom plant, um gigantische Windenergieanlagen vom Typ Enercon E175. Mit bis zu 263 Metern Höhe und 7 Megawatt Leistung gehören sie zu den größten und leistungsstärksten Windkraftwerken neuester Bauart.
Diese Industriewindanlagen sind noch (!) größer als die, die an der Gauseköte im Gespräch sind. Neben diesen WEA würde der »Hermann« übrigens einem Gartenzwerg gleichen.
So würden die Bergrücken, die das einst romantische Silberbachtal nach Westen begrenzen, in Industrieflächen verwandelt, die das Landschaftsbild über einen weitreichenden Radius prägen würden. Für die sehr hohen Anlagen würden extrem starke Betonfundamente auf dem z.T. felsigen Untergrund verankert werden müssen, so dass breite Zuwegungen durch den Wald geschlagen werden müssten, ebenso, wie man es derzeit den Fotos aus dem Reinhardswald bei Kassel entnehmen kann.
Aus diesem Grund rufen sowohl die BUND-Ortsgruppe-Lippe-Südost als auch die BUND-Kreisgruppe alle Bürger zum Besuch der Informationsveranstaltung zum geplanten Windkraftprojekt in Horn-Bad Meinberg auf. Die Veranstaltung wird vom Landesverband Lippe ausgerichtet und beginnt am Dienstag den 10.12.2024 um 18.00 Uhr in der Burgscheune, Burgstraße 7, Horn-Bad Meinberg.