In einer Presseerklärung vom 22.12.2021 unter dem Titel "Meeresschutz beginnt in Ostwestfalen-Lippe" hat die Bezirksregierung Detmold das Inkrafttreten des Bewirtschaftungsplans 2022 - 2027 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der nun schon 3. Bewirtschaftungsphase bekannt gemacht. Trotz einzelner bemerkenswerter morphologischer Verbesserungsmaßnahmen, wie die Umgestaltung der Lippe bei Paderborn, sind in der Gesamtsicht des Zustands der Fließgewässer in Ostwestfalen-Lippe (OWL) kaum Fortschritte erkennbar.
So fehlt es gänzlich an einer zielgerichteten Maßnahmenumsetzung, um wenigstens einige Beispielgewässer in den Zielzustand zu überführen. Bei natürlichen Gewässern ist das der gute Gesamtzustand bzw. bei als erheblich verändert eingestuften Wasserkörperb das gute ökologische Potenzial. Unser Mitglied Karlheinz Meier hat sich intensiv in die Öffentlichkeitsbeteiligung eingebracht. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Karlheinz Meier legt das am Beispiel des Gruttbaches bei Lage dar -> Weiterlesen