Detmold: Umwandlung des Liebigwäldchens in Bauland ist rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Minden hat dem Antrag des BUND NRW entsprochen und die Umwandlungsgenehmigung wegen Rechtswidrigkeit für unwirksam erklärt.
Das Verwaltungsgericht Minden hat dem Antrag des BUND NRW entsprochen und die Umwandlungsgenehmigung wegen Rechtswidrigkeit für unwirksam erklärt.
BUND-Bestellkorb